Das Gesetz über die nachhaltige Abfallbewirtschaftung definiert das Folgende:
- Produktionsabfall entsteht im Produktionsprozess in der Industrie, Gewerbebetrieb und anderen Prozessen, abgesehen von Überresten aus dem Produktionsprozess, die im Produktionsprozess desselben Herstellers verwendet werden.
- Der Abfallerzeuger ist jede Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen und/oder die eine Vorbehandlung, Mischung oder sonstige Behandlung vornimmt, die eine Veränderung der Zusammensetzung oder Eigenschaften dieser Abfälle bewirkt.
- Der Abfallerzeuger und ein anderer Abfallbesitzer sind gemäß dem Gesetz dazu verpflichtet, ihren Abfall an die Person zu übergeben, die die Tätigkeit der Abfallbewirtschaftung ausübt.
Die Gesellschaft MC Čišćenje d.o.o. übt Geschäfte der Bewirtschaftung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle aus, wofür sie entsprechende von zuständigen staatlichen Instituten verliehene Genehmigungen / Bestätigungen besitzt:
- Genehmigung zur Ausübung von Geschäften der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle (kroatisches Ministerium für Umwelt- und Naturschutz)
- Genehmigung zur Ausübung von Geschäften der Bewirtschaftung ungefährlicher Abfälle (Verwaltungsabteilung für Umwelt- und Naturschutz der Sisak-Moslavina-Gespanschaft)
- Bestätigung über den Eintrag ins Register der Vermittler bei der Abfallbewirtschaftung (kroatisches Ministerium für Umwelt- und Naturschutz)
- Bestätigung über den Eintrag ins Register der Abfallbeförderer (kroatisches Ministerium für Umwelt- und Naturschutz)
- Bestätigung über den Eintrag ins Register der Abfallhändler (kroatisches Ministerium für Umwelt- und Naturschutz)
- Bestätigung über den Export der Abfälle, der dem Meldeverfahren nicht unterliegt (kroatisches Ministerium für Umwelt- und Naturschutz).
Die Gesellschaft MC Čišćenje d.o.o. ist der beauftragte Sammler von Schmierölen auf dem Gebiet der Republik Kroatien, wofür sie den Partnerschaftsvertrag mit dem Kroatischen Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz besitzt.